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M�we in Warnem�nde am 01.08.2009

Foto: 1. August 2009 M�we in Warnem�nde am Ufer Hohe D�ne. Eine Seite Zur�ck
Meldung vom 29.07.2009: weiterM�wen f�ttern in Warnem�nde verboten

Rostock, 29.07.2009

M�wen f�ttern in Warnem�nde verboten

M�wen in Warnem�nde am Alten Strom / Foto: 31.01.2010Im Rostocker Ostseebad Warnem�nde ist ab August 2009 das F�ttern von M�wen verboten. Das regelt eine von Oberb�rgermeister Roland Methling erlassene Stadtverordnung auf der Grundlage des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Verbot umfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrensgem�� von M�wen aufgenommen werden. Eigent�merinnen und Eigent�mer von Grundst�cken sowie Nutzungsberechtigte haben dar�ber hinaus nach vorheriger Ank�ndigung Ma�nahmen der Stadt und deren Beauftragten zur Verhinderung der Brutt�tigkeit der M�wen zu dulden. Verst��e gegen das F�tterungsverbot sind Ordnungswidrigkeiten und k�nnen mit einer Geldbu�e bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Das F�tterungsverbot f�r M�wen soll das weitere ungehinderte Anwachsen der M�wenpopulation in Warnem�nde behindern. Damit begegnet die Stadtverwaltung den sich h�ufenden Beschwerden von Einwohnerinnen, Einwohnern und G�sten �ber diese V�gel. Die Stadtverwaltung folgt mit dieser Verordnung einem Vorschlag betroffener Einwohnerinnen und Einwohner, die auf positive Erfahrungen mit entsprechenden Verboten in anderen Seeb�dern verwiesen.

Der vollst�ndige Wortlaut der Stadtverordnung ist der Ausgabe des
ST�DTISCHEN ANZEIGER Nr. 16 vom 29. Juli 2009 / 18. Jahrgang zu entnehmen. Eine Seite Zur�ck

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